Hamburg - Generalstaatsanwaltschaft weist Beschwerde wegen Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Bundeskanzler Scholz ab

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Im Cum-Ex-Steuerskandal hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg die Beschwerde eines Rechtsanwalts zurückgewiesen. Er hatte gegen Bundeskanzler Scholz Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gestellt.

Er hatte gegen Bundeskanzler Scholz und den Ersten Bürgermeister Tschentscher Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gestellt. Dies hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft als unbegründet zurückgewiesen. Seine Beschwerde gegen die Entscheidung wurde nun von der Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen, wie die Behörde dem"Tagesspiegel" mitteilte.

Scholz war von 2011 bis 2018 Erster Bürgermeister Hamburgs, Tschentscher Finanzsenator. Die Finanzverwaltung der Hansestadt hatte damals eine hohe Millionen-Steuerrückforderung gegen die Warburg-Bank zunächst verjähren lassen und sich erst später um eine Eintreibung bemüht.Entdecken Sie den Deutschlandfunk

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