In der sogenannten Cum-Ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen
Dies bestätigte eine Behördensprecherin der Deutschen Presse-Agentur, nachdem der „Tagesspiegel“ dies berichtet hatte. Ein entsprechender Bescheid sei am 10. August ergangen.
„Seinerzeit wurde festgestellt, dass sich Hamburger Finanzbeamte – und somit auch ihre Vorgesetzten – nicht strafbar gemacht hatten, als sie es in Ausübung ihres Ermessens unterließen, für das Jahr 2009 angerechnete Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg Bank AG zurückzufordern.“ In Ihrer Entscheidung vom 14.
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