Das Amt unterstützt Menschen, die nicht genug Geld für ihre Pflege haben. Doch die Sozialämter in Berlin arbeiten langsam. Stirbt ein Patient, tragen ambulante Dienste den Verlust.
Sterben Menschen, die ihre ambulante Pflege nicht selbst bezahlen können, wenn das Amt über die Kostenübernahme entscheidet, bleiben Pflegedienste oft auf den Kosten sitzen. Das Sozialamt bearbeitet den Fall dann nicht weiter. Falls ambulante Dienste eine Patientin vor Bewilligung des Amtes betreuen, tragen sie das Risiko.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“. Reicht das Geld der Pflegekasse nicht oder besteht kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, springt das Bezirksamt ein.Jutta Lindner ist Pflegedienstleiterin der Diakoniestation Falkenhagener Feld in Spandau. Dem Tagesspiegel erzählt sie, dass oft Monate vergingen, bis Sozialämter über die „Hilfe zur Pflege“ entschieden.
Es muss klar sein, dass eine Verschleppung von Antrags- und Bewilligungsverfahren und damit von Zahlungen für die bereits erbrachten Leistungen professioneller Pflegedienste die pflegerische Versorgung der Menschen gefährdet.„Viele Menschen kommen nach dem Krankenhaus zu uns, die sind plötzlich multimorbide, einige sterben in diesem Zeitraum.
Die Caritas Altenhilfe berichtet von ähnlich langen Bearbeitungszeiten. Eine Sprecherin sagt: „Es muss klar sein, dass eine Verschleppung von Antrags- und Bewilligungsverfahren und damit von Zahlungen für die bereits erbrachten Leistungen professioneller Pflegedienste die pflegerische Versorgung der Menschen gefährdet.“ Sie fordert, den Zeitraum für die Bedarfsfeststellung auf vier Wochen zu verkürzen.
Trotzdem ist das Problem ein grundlegendes, denn auch anderswo bleiben Betreiber auf Kosten sitzen, wenn Patient:innen während der Bearbeitung versterben. Eine Lücke im Sozialgesetzbuch XII bedingt, dass ambulante DiensteDer Verband bpa verlangt vom Land Berlin deshalb, dass dieses eine Bundesratsinitiative anstrengen möge. Außerdem brauche es eine pragmatische Kostenübernahme auf Landesebene. Laut „rbb“ zeigt sich die Gesundheitsverwaltung demgegenüber offen.
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