Für Häftlinge in deutschen Gefängnissen herrscht Arbeitspflicht. Doch der Stundenlohn von maximal 2,30 Euro ist zu niedrig - urteilte das Bundesverfassungsgericht.
Bezahlung von knapp zwei Euro oder weniger für Gefangene
ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen Recht, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten. Die Bundesländer müssen die entsprechenden Gesetze bis spätestens Ende Juni 2025 neu regeln, sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, in Karlsruhe.In den meisten Bundesländern herrscht für Strafgefangene Arbeitspflicht.
An der Bezahlung hat sich seit rund zwanzig Jahren nichts mehr geändert. Die Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation warf den Bundesländern vor, dass sie zusammen mit externen Unternehmen die Haftanstalten als „Wirtschaftszone“ erkannt hätten und gute Gewinne mit der Niedriglohnpolitik erzielen würden.
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