Urteil: Fahrverbote für E-Stehroller und Fahrräder nicht zulässig Recht Verkehr
Fahrerlaubnisbehörden können kein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Stehroller verhängen. Das geht nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus der momentanen Rechtslage hervor. Der Freistaat Bayern, der in diesem Verfahren unterlegen war, kann gegen dieses nun bekannt gegebene Urteil vom April 2023 beim Bundesverwaltungsgericht Revision einlegen.
Die Fahrerlaubnisbehörden können es nach der bundesweit geltenden Fahrerlaubnis-Verordnung verbieten, Fahrzeuge zu führen, wenn sich jemand als hierzu ungeeignet erweist. Das betrifft insbesondere Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Umstritten war, unter welchen Voraussetzungen es untersagt werden kann, auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen.
Um diese Frage ging es in dem Verfahren um einen Mann, dem das Amtsgericht Kaufbeuren 2016 nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,82 Promille die Fahrerlaubnis entzog. Sein Führerschein wurde ihm nach der Sperrfrist nicht neu erteilt, da er es abgelehnt hatte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Dieser Mann wurde im April 2021 mit 1,24 Promille Blutalkohol auf einem dreirädrigen Mofa erwischt.
Das Verwaltungsgericht ließ die Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht zu, weil der Fall für ihn eine grundsätzliche Bedeutung habe. Diese Möglichkeit nahm der Kläger wahr, unter anderem mit der Begründung, das Verwaltungsgericht habe das Gefahrenpotenzial erlaubnisfreier Fahrzeuge nicht ausreichend geprüft.
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