Urteil erwartet: Mehr Geld für Gefangenenarbeit?

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In Gefängnissen besteht Arbeitspflicht. Viele Häftlinge wollen arbeiten. Ihr Verdienst: ein bis drei Euro die Stunde. Dagegen haben zwei Inhaftierte beim Bundesverfassungsgericht geklagt, einer von ihnen aus der JVA Straubing. Heute fällt das Urteil.

Es kann durchaus langweilig werden im Gefängnis. Deswegen ist Arbeit eine willkommene Abwechslung für die Gefangenen. Ob in der Küche, der Wäscherei, der Werkstatt oder Auftragsarbeiten von externen Firmen: Viele Strafgefangene wollen arbeiten. Das Problem ist aber die Vergütung. Sie bekommen zwischen ein und zwei Euro die Stunde. Rein rechtlich haben arbeitende Gefangene keinen Anspruch auf den Mindestlohn von 12 Euro. Denn sie gelten nicht als Arbeitnehmer.

Gefangene haben Ausgaben hinter Gittern. So müssen sie für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zahlen wie Hygieneartikel, Kaffee, Tabak, Strom- und Telefonkosten. Zudem sind sie meist verschuldet, da sie die Kosten für ihre Verurteilung tragen müssen. Von der Gefangenenvergütung sollen sie das "Überbrückungsgeld" ansparen, das sie nach Haftentlassung erhalten.

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