Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wird aktuell vom Wirtschafts- und vom Energieausschuss befragt: Er soll die Vorwürfe rund um die Personalpolitik seines Staatssekretärs Graichen aufklären. Was bisher bekannt ist:
Das ist noch nicht ganz klar. Amtsträger sind zwar verpflichtet, in einem Auswahlverfahren auf einen möglichen Interessenkonflikt hinzuweisen. Wenn es sich bei dem Bewerber nicht um einen Verwandten, Lebens- oder Geschäftspartner handelt, ist eine Mitwirkung aber auch nicht völlig ausgeschlossen.
Im Idealfall hätte Graichen seinen Dienstherrn über den möglichen Interessenkonflikt informieren und ihm die Entscheidung überlassen sollen. Das ist nicht geschehen. Alternativ hätte er sich auch einfach in der Findungskommission enthalten können - auch diese Chance hat er verpasst, wie er selbst einräumen musste.
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