Weil das Wirtschaftsministerium Vergütungsregeln streng auslegt, könnten die gemeinnützigen Institute von Fördermitteln abgeschnitten werden. Eine Chance zur Klärung wurde zuletzt vertan.
Und das, obwohl diese – anders als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes – teilweise mit ihrem Privatvermögen haften. Bis Ende März – einige schon bis Ende dieses Jahres – sollen die Zuse-Institute und andere Empfänger von Projektfördermitteln garantieren, dass sie das Verbot einhalten.
Den Weg über Ausnahmeanträge hält Bastian allerdings nicht für praktikabel, weil bei jeder Gehaltsanpassung, Neuanstellung oder Anpassung des Tätigkeitsbereichs eines Mitarbeiters wieder ein neuer Antrag gestellt werden müsste. „Vielmehr ist ein langfristig tragfähiger Rechtsrahmen zu schaffen, der den Einrichtungen Wettbewerbsfähigkeit auf dem Fachkräftemarkt und Teilnahme an innovationsbezogenen Bundesprogrammen ermöglicht, ohne regelmäßig auf zu überprüfende Ausnahmegenehmigungen angewiesen zu sein.“
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