OVG Münster: Verfassungsschutz darf AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen

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OVG Münster: Verfassungsschutz darf AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen
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Der Verfassungsschutz darf die AfD nach einem Urteil des OVG Münster weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD und deren Jugendorganisation Junge Alternativer als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Zu diesem Urteil kam das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Das Gericht verkündete sein Urteil an diesem Montag und bestätigte damit ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Damit darf der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

Das Kölner Gericht wies im März 2022 eine Klage der AfD gegen die rund ein Jahr zuvor erfolgte Einstufung als Verdachtsfall ab. Die Partei ging in die Berufung. Zu Beginn der Verhandlung am OVG Mitte März in Münster stellte die AfD zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter. Ein Anwalt des Verfassungsschutzes warf der AfD vor, damit das Verfahren in die Länge ziehen zu wollen.

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