Die Anklagebehörde legte kein Rechtsmittel ein. Die Entscheidung des Landesgerichts in Krems wird somit rechtskräftig.
Vor rund zwei Wochen entschied ein Richtersenat des Landesgerichts Krems, dem im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten Josef Fritzl bedingt aus dem Maßnahmenvollzug zu entlassen.
Der schriftliche Beschluss zur Verlegung in den Normalvollzug war aber vorerst nicht rechtskräftig. Am Montag gab die Staatsanwaltschaft bekannt, keine Beschwerde einzulegen. -Anfrage mit. Die Entscheidung eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems wird demnach am Dienstag rechtskräftig.. Er fußt auf der nicht-öffentlichen Anhörung in der Justizanstalt Stein vom 30. April, bei der auch das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner Thema war., die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich macht".
mehr zu rechnen. Vom Fortschreiten der chronischen Demenzerkrankung wird zudem ausgegangen. Gestützt hat sich der Drei-Richterinnen-Senat bei der Entscheidung neben dem psychiatrischen Gutachten von Kastner auch auf eine gerichtsmedizinische Expertise und aktuelle Befunde., hieß es. Angesichts der „beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten“ könne „von einer zukünftigen Deliktsfreiheit“ nicht ausgegangen werden.
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Verlegung von Josef Fritzl in Normalvollzug vor RechtskraftDie Staatsanwaltschaft Krems wird keine Beschwerde gegen die Mitte Mai ausgesprochene bedingte Verlegung des im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten Josef Fritzl aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug einbringen. Behördensprecher Franz Hütter teilte dies am Montag auf APA-Anfrage mit.
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