Das Landesgericht Krems hat erneut entschieden, dass der zu lebenslanger Haft Verurteilte bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen wird. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Das Landesgericht Krems hat erneut entschieden, dass der zu lebenslanger Haft Verurteilte bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen wird. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Josef Fritzl wird bedingt aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug entlassen. Das hat das Landesgericht Krems entschieden. Das heißt, dass der 89-Jährige zwar in den Normalvollzug verlegt werden soll, vorerst aber im derzeitigen Setting in der Justizanstalt Stein bleibt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Fritzl war 2009 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum - eingewiesen worden..
Im März 2009 wurde der heute 88-Jährige in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig erkannt wurde Josef Fritzl wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.
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