Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen die Bürgermeister von Grafenwörth, Vösendorf und Pyhra entstand in Niederösterreich eine Debatte darüber, ob Gemeinden ausreichend kontrolliert werden. NEOS und SPÖ sagen „Nein“ und brachten im Landtag einen Antrag ein, mit dem sie das ändern wollen.
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SPÖ-Klubobmann Hannes Weninger und NEOS-Landesparteivorsitzende Indra Collini machten gemeinsame Sache. Ihre Parteien brachten zwei Anträge ein, mit denen die Rechte des Landesrechnungshofs erweitert werden sollen.ach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen die Bürgermeister von Grafenwörth, Vösendorf und Pyhra entstand in Niederösterreich eine Debatte darüber, ob Gemeinden ausreichend kontrolliert werden.
Der niederösterreichische Landesrechnungshof hat im Gegensatz zu den Kontrollorganen der anderen Bundesländer eine Prüfmöglichkeit weniger: Er darf Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner nicht von sich aus prüfen. Jene, in denen mehr als 10.000 Menschen leben, darf der Bundesrechnungshof unter die Lupe nehmen. Der Landesrechnungshof darf bei allen anderen nur tätig werden, wenn die Landesregierung ihn mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
NEOS und SPÖ wollen das ändern. Auf Initiative der Pinken brachten sie im Landtag einen Antrag auf Änderung der Landesverfassung ein. Darin fordern sie, die „Lücke in der Gebarungsprüfung zu schließen“, indem der Landesrechnungshof Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von sich aus prüfen darf. Die Grünen zeigen sich eine Änderung gegenüber ebenfalls aufgeschlossen.
„Aber aktuelle Beispiele wie Vösendorf, Pyhra oder Grafenwörth machen deutlich, dass auch in Kommunen unter dieser 10.000er-Grenze Prüfungsbedarf absolut gegeben ist“, meint er und ergänzt, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, auch nichts zu befürchtet hätten.Zusammengetan haben sich NEOS und SPÖ zudem noch in einem zweiten Punkt.
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