Der ehemalige FPÖ-Spitzenpolitiker musste sich wegen Runen verantworten. Die Geschworenen sprachen ihn frei.
Verhandlungssaal 29 im Landesgericht Klagenfurt: Hier musste sich am Mittwoch der Ex-FPÖ-Spitzenpolitikerwegen eines möglichen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz und Wiederbetätigung, verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Doch zurück zum eigentlichen Prozess. Dabei wurde die Anklage am Vormittag erweitert. Von jenen drei Runen auf besagtem Holztor, um zwei weitere auf einem Turm. Vielmehr wurde betont, dass die Runen nicht im Verbotsgesetz aufscheinen. Vielmehr wollte die Verteidigung die Runen auch in der Werbung eines großen Möbelgeschäfts, in einem Logo der Wiener S-Bahn und in der Anzeige eines Restaurants entdeckt haben."Das S steht für S-Bahn. So wie das S im Falle von Herrn Scheuch für seinen Besitz steht", betonte Leyroutz. Und führte weiter aus.
Zum Nationalsozialismus wisse er nicht mehr, als seine Schulbildung zulässt. Bis zu jenem Zeitpunkt, als er die"ungerechtfertigte Anklage" erhalten habe. Richterin Götz:"Wollen Sie mir wirklich sagen, dass Sie, gerade als Spitzenpolitiker sich nie intensiver mit Hitler auseinandergesetzt haben. Besonders mit der Geschichte ihres Großvaters?" Scheuch:"Ich weiß gerade so viel, wie jeder andere Österreicher auch.
Der rechtskräftigen Anklage waren jahrelange Ermittlungen, ein Gutachterstreit und Akte, die zwischen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt und der Oberstaatsantwaltschaft Graz hin und her gegangen waren, vorausgegangen. Im Falle einer Verurteilung könnten Scheuch ein bis zehn Jahre Haft drohen.
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