Im Mai ist ein neues Gesetz zur Kennzeichnungspflicht von Werbung in Social-Media-Posts in Kraft getreten - und fand direkt seine erste Anwendung. Verurteilt wurde eine Influencerin, die von einem Verlag wegen Werbung für E-Books verklagt worden war.
Der Bundesgerichtshof hatte den Rechtsrahmen gegen Schleichwerbung im Internet Ende 2020 nach dem Prinzip definiert, dass jede Person, die Einfluss nimmt, auch transparent machen muss, in wessen Auftrag sie handelt. Auf dieser Basis entstand das von den Medien oft so bezeichnete"Influencer-Gesetz", das vor wenigen Tagen in Kraft trat.
Die erste, die diese neue Rechtsgrundlage jetzt in einem konkreten Fall zur Anwendung gebracht hat, ist die Hamburger Rechtsanwältin Patricia Cronemeyer. Sie erzielte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Urteil, in dem eine Influencerin zur Kennzeichnung ihrer Posts als Werbung verpflichtet wurde. Geklagt hatte ein Verlag, da die Influencerin auf ihrem rund 500.
Am 19. Mai urteilte das Gericht unter Aktenzeichen 6 U 56/21, die Influencerin habe ohne entsprechende Kennzeichnung"werbend und anpreisend im Stile eines Marktschreiers" auf die E-Books hingewiesen und damit gegen das Verbot von Schleichwerbung verstoßen.
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