Anlass für die Wiederaufnahme der von janboehm publik gemachten Fälle zu HateSpeech im Netz seien die Berichterstattung und die entsprechende Nachfrage der Presse, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal (Sachsen-Anhalt) am Donnerstag der dpa.
Die sieben in Rede stehenden Fälle seien im März eingestellt worden, sagte der Sprecher. Grund dafür sei insbesondere die fehlende Möglichkeit der Rückverfolgung. Hasspostings werden im Netz oft über anonyme Verbindungsdaten veröffentlicht. Die zuständige Staatsanwältin habe zum damaligen Zeitpunkt weitere erfolgversprechende Ansätze nicht gesehen.
Die Redaktion der Sendung"ZDF Magazin Royale" hatte im vergangenen Sommer sieben offensichtlich strafrechtlich relevante Hassbotschaften bei Polizeidienststellen in allen 16 Bundesländern angezeigt und später den meist schleppenden Ermittlungsverlauf geschildert. In Sachsen-Anhalt erfolgte dies mündlich bei dem Polizeirevier Magdeburg und schriftlich im Polizeirevier Jerichower Land.
In Magdeburg waren die Anzeigen erst gar nicht angenommen worden. Gegen den Beamten des Polizeireviers Magdeburg wird intern wegen des Verdachts der Strafvereitelung ermittelt. Die schriftlich angezeigten Fälle wurden hingegen bearbeitet. Die Ermittlungsergebnisse der Polizei wurden der Staatsanwaltschaft Stendal vorgelegt.
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