Weltkriegsgedenken in Berlin: Gericht hebt Verbot ukrainischer Fahnen auf
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Medienbericht zufolge am Abend das Verbot ukrainischer Flaggen rund um die sowjetischen Ehrenmäler während des Weltkriegsgedenkens in der Hauptstadt aufgehoben.
Wie das Blatt schreibt, kann die Polizei Berlin gegen die Entscheidung des Gerichts noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Auch 2022 hatte das Verwaltungsgericht das Flaggenverbot zunächst kassiert, die nächste Instanz folgte allerdings der Argumentation der Polizei.
Am Vormittag hatte die Berliner Polizei mitgeteilt, für den 8. und 9. Mai ein Verbot russischer und ukrainischer Flaggen rund um die sowjetischen Ehrenmäler zu erlassen. An den beiden Tagen jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa zum 78. Mal.
Zu den Polizeiauflagen gehört überdies, dass Uniformen oder Uniformteile - auch in abgewandelten Formen - sowie Marsch- oder Militärlieder in direkter Umgebung der Ehrenmale verboten sind. Untersagt ist ebenfalls das Z-Symbol, das in Russland den Angriff auf die Ukraine symbolisiert und Unterstützung für die Invasion signalisiert.
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