Gemütlich über den Weihnachtsmarkt schlendern und einen Glühwein trinken. Schwups, schon landet die Tasse in der Tasche. Nettes Andenken oder Diebesgut?
Die Tasse vom Glühweinstand mit nach Hause nehmen? Der Geschirrschrank gleicht doch sowieso schon einem Kabinett des schlechten Geschmacks. Bären, Smileys, Diddl-Mäuse, lustige Sprüche . Wo sollen da noch Becher mit Elchen, verschneiten Tannen oder dem lokalpatriotischen Engelchen hin, dem das Logo des heimischen Christkindlmarkts durchs Haar weht?
Aber einmal um die Ecke des Glühweinstands gedacht, landet so eine Tasse doch schnell in der Tasche. Noch mal anstellen. Bei der Eiseskälte. Für die zwei Euro Pfand? Auf keinen Fall! Dann lieber noch mal nachfüllen und mit der wärmenden Tasse in der Hand nach Hause laufen. Ganz legal ist die Sache zwar nicht. Denn eigentlich wechselt nur das Gebräu den Besitzer. Die Tasse selbst bleibt Eigentum des Standbetreibers.
Aber wer würde schon des Diebstahls bezichtigt, weil er eine Tasse mitgehen lässt. Für den Budenbesitzer sind die verschwundenen Becher schließlich auch ein Gewinn. Sie kosten ihn nicht mehr als das Pfand und der Besuch im nächsten Jahr ist ihm garantiert. War doch so schön am Stand hinten links, lass uns da wieder hingehen. Wie ein Treuepunkt thront die stibitzte Tasse im Schrank. Und irgendwie ist sie doch ein schönes Andenken.
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