Cum-Ex-Skandal: Gericht verurteilt Börsenhändler aus London zu zweijähriger Bewährungsstrafe

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Im Strafprozess gegen einen Aktienhändler der Firma Duet kommt es zu einem weiteren Schuldspruch. Mit dem Urteil zeichnet sich ab, dass die früheren Chefs des Angeklagten härter bestraft werden.

Das Landgericht Bonn hat Fondsmanager S. aus England am Dienstag wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass S. dabei geholfen hat, den deutschen Staat mit Cum-Ex-Geschäften zu hintergehen.

Das Gefängnis bleibt dem Angeklagten erspart: Die Strafe von zwei Jahren setzten die Richter zur Bewährung aus. Von dieser Strafe gelten wegen einer Verfahrensverzögerung durch die Staatsanwaltschaft Köln zwei Monate als bereits vollstreckt. Zudem muss S. 60.000 Euro an die Justizkasse überweisen. Es handelt sich um Bonuszahlungen, die S. für sein Handeln bekommen hat.

Das Geld stammt aus den illegalen Cum-Ex-Deals der Firma Duet. Der lateinische Begriff bezeichnet Aktienkreisgeschäfte rund um den Ausschüttungstermin mit und ohne Dividende. Seit mehr als zehn Jahren laufen die Ermittlungen gegen die Praxis von Banken und Investoren, sich eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer doppelt erstatten zu lassen.

In der vergangenen Woche zeichnete sich bereits ab, dass es auf eine Bewährungsstrafe für S. hinausläuft. Die Staatsanwaltschaft erklärte in ihrem Plädoyer, dass sie S. als Beihelfer und nicht als Mittäter ansieht. Das ist ein qualitativer Unterschied. S. habe zwar gewusst, dass die Profite aus den von ihm abgewickelten Aktiengeschäften aus der deutschen Steuerkasse stammen, er sei aber nicht die treibende Kraft bei seiner Firma Duet gewesen.

Die höchste Kaution von drei Millionen Euro musste Duet-Mitbegründer Henry Gabay hinterlegen. Er wurde am 22. Juni 2020 sogar in Frankreich festgenommen und unter Hausarrest gestellt. Am 16. Juli 2020 lieferten die französischen Behörden ihn nach

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