Nach einer Impfung gegen das Coronavirus erleidet eine Zahnärztin einen starken Hörschaden. Sie führt das auf den Covid-19-Wirkstoff von Astrazeneca zurück und fordert in einem Zivilprozess Schadenersatz von dem Unternehmen - ohne Erfolg.
Wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Impfstoff von Astrazeneca klagt eine Frau auf Schmerzensgeld.Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen. Die Urteilsbegründung werde schriftlich ergehen, und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, sagte die Richterin in dem Zivilprozess am Montag in Mainz.
Die Zahnärztin hatte in ihrer Klage gegen Astrazeneca ein Schmerzensgeld von mindestens 150 000 Euro gefordert. Der Rechtsbeistand der beklagten Seite hatte gefordert, die Klage abzuweisen. Eine außergerichtliche Einigung war zuvor nicht zustande gekommen. Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will ein Gutachteneinholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, „ob eineDarstellung in der Fachinformation nach dem damaligenwissenschaftlichen Stand geboten war“.
Die Klägerin hatte zu Beginn des Zivilverfahrens in Mainz Ende Juni gesagt, sie habe sich aus Verantwortung gegenüber ihrer Familie, ihren Patienten und der Gesellschaft impfen lassen. In dem Impfzentrum sei sie aber nicht ausreichend und nur oberflächlich über die möglichen Nebenwirkungen und Risiken des Impfstoffs aufgeklärt worden.
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