Mainz (lrs) - Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen. Die
Wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Impfstoff von Astrazeneca klagt eine Frau auf Schmerzensgeld. FotoNach einer Impfung gegen das Coronavirus erleidet eine Zahnärztin einen starken Hörschaden. Sie führt das auf den Covid-19-Wirkstoff von Astrazeneca zurück und fordert in einem Zivilprozess Schadenersatz von dem Unternehmen - ohne Erfolg.-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen.
Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen "Bärendienst" für die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie. Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an Astrazeneca als Impfstoff festgehalten.
Die Anwälte der Frau verwiesen in ihrer Klagebegründung auch auf die Situation im Frühjahr 2021, als Astrazeneca-Impfungen vorübergehend ausgesetzt worden waren. Grund waren seltene Fälle von Hirnvenenthrombosen in Kombination mit einer reduzierten Zahl von Blutplättchen. Unter anderem die europäische Arzneimittelbehörde EMA nahm die Fälle unter die Lupe. Ergebnis: Der Nutzen der Impfung überwiege eindeutig das Risiko.
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