Das Interesse an diesem Verfahren war groß. Zum dritten Mal hat sich der BGH nun mit der Zusatzversorgung für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst befasst.
Klarheit für rund 1,7 Millionen Versicherte bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder : In einem jahrelangen Rechtsstreit um die Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst hat der Bundesgerichtshof die jüngste Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien bestätigt.
Die VBL stufte damals Versicherte, die noch nicht 55 Jahre alt waren, als"rentenfern" ein und behandelte sie damit schlechter als ältere. Der BGH kippte die ursprünglichen Regelungen und eine Nachbesserung. Auch danach klagten zahlreiche Versicherte gegen die VBL. Im konkreten Fall war die Klägerin sowohl am Landgericht als auch am Oberlandesgericht Karlsruhe gescheitert und ging dagegen in Revision.
Der Vorsitzende Richter des vierten Zivilsenats, Christoph Karczewski, erläuterte, dass das Näherungsverfahren die Handhabung eines hoch komplizierten Sachverhalts erleichtere."Die mit dieser Ungleichbehandlung im Einzelfall verbundenen Härten und Ungerechtigkeiten sind aber hinzunehmen." Sofern nicht eine signifikant hohe Zahl Betroffener erheblich benachteiligt werde, sei das in Ordnung.
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