KARLSRUHE (dpa-AFX) - In einem jahrelangen Rechtsstreit um die Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst hat der Bundesgerichtshof (BGH) die jüngste Vereinbarung zwischen den
Die Entscheidung ist für rund 1,7 Millionen Versicherte relevant. Diese waren bei der Systemumstellung noch nicht 55 Jahre alt. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder stufte sie damals als"rentenfern" ein und behandelte sie damit schlechter als ältere.
Zum dritten Mal befassten sich nun am Mittwoch die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe mit Übergangsregelungen und Startgutschriften, mit denen die Rentenanwartschaften 2002 in das neue System übertragen wurden. Sie kamen zu dem Schluss, dass diese nicht - wie zwei vorherige Fassungen - gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz verstoßen und wiesen die Revision einer Klägerin zurück.
Der BGH hatte die ursprünglichen Regelungen und eine Nachbesserung gekippt. Die Tarifvertragsparteien einigten sich 2017 auf eine erneute Nachbesserung. Doch auch dagegen gibt es zahlreiche Klagen. Im konkreten Fall war die Klägerin sowohl am Landgericht als auch am Oberlandesgericht Karlsruhe gescheitert und ging dagegen in Revision./kre/DP/mis
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