Ampel-Koalition: So geht der Regierungswechsel AmpelKoalition Kanzlerwahl
Artikel 63 des Grundgesetzes bestimmt, dass der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt wird. Dafür braucht Scholz die sogenannte: Er muss also die absolute Mehrheit aller Bundestagsmitglieder auf sich vereinigen, nicht nur der anwesenden Parlamentarier. Deshalb legen bei der Kanzlerwahl gerade die Regierungsparteien großen Wert auf die Anwesenheit ihrer Abgeordneten.
Sollte Scholz allerdings nicht die notwendigen Stimmen auf sich vereinigen, müssten Vorschläge für Kanzlerkandidaten aus dem Bundestag kommen. Vorgeschlagen werden können dabei nur Kandidaten, die Unterschriften von einem Viertel aller Abgeordneten haben. Für die zweite Wahlphase hat das Parlament zwei Wochen Zeit. Ist auch diese Phase nicht erfolgreich, wird erneut gewählt.
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