Das DFB-Sportgericht belegt Zweitligist SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 21.000 Euro.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Zweitligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
In der 46. Minute des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 22. Oktober 2022 zündeten Paderborner Zuschauer mindestens 35 Bengalische Feuer.Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Zweitligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro belegt.
In der 46. Minute des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 22. Oktober 2022 zündeten Paderborner Zuschauer mindestens 35 Bengalische Feuer.
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