Weil sie an vier Straßenblockaden in Berlin beteiligt war, ist eine 24-jährige Klimaschutz-Demonstrantin aus Bayern zu einer Geldstrafe verurteilt.
Weil sie an vier Straßenblockaden in Berlin beteiligt war, ist eine 24-jährige Klimaschutz-Demonstrantin aus Bayern zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Frau am Montag der Nötigung in drei Fällen, der versuchten Nötigung in einem Fall sowie des zweifachen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte durch Festkleben auf der Fahrbahn schuldig.
Im Prozess ging es um vier Blockadeaktionen der Gruppe Aufstand der Letzten Generation zwischen März und Juni 2022 – in drei Fällen war die Berliner Stadtautobahn A100 betroffen. Laut Anklage war es zum Teil zu erheblichen Staus gekommen. Das Amtsgericht hatte zunächst auf Antrag der Staatsanwaltschaft drei Strafbefehle wegen der Aktionen erlassen. Weil die Frau Einspruch einlegte, kam es nun zur mündlichen Verhandlung.
Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Die Richterin sagte weiter im Urteil, von den Taten gehe auch ein „ganz erhebliches Gefährdungspotenzial“ aus. Rettungsfahrzeuge könnten behindert werden. „Die Taten sind auch nicht gerechtfertigt durch Notstand.“ Mit einer Strafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro ging das Gericht über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der 70 Tagessätze verlangt hatte. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Damals hatten sich zwei Klimaschutz-Demonstrantinnen an den Rahmen eines wertvollen Bildes angeklebt. Mitarbeiter des Museums lösten die junge Frauen vom Rahmen des Gemäldes „Ruhe auf der Flucht nach Ägypten“ von Lucas Cranach dem Älteren . Die Berliner Justiz ist inzwischen mit einer Vielzahl von Verfahren im Zusammenhang mit Aktionen der Gruppe Letzte Generation befasst.
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Straßenblockaden: Aktivistin zu Geldstrafe verurteiltWeil sie an vier Straßenblockaden in Berlin beteiligt war, ist eine 24-jährige Klimaschutz-Demonstrantin aus Bayern zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Frau am Montag der Nötigung in drei Fällen, der versuchten Nötigung in einem Fall sowie des zweifachen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte durch Festkleben auf der Fahrbahn schuldig. Die Grenze legitimen Protests sei überschritten worden, hieß es im Urteil.
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