Zweifel an der Schuld des „Badewannen-Mörders“: 13 Jahre zu Unrecht in Haft?

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Zweifel an der Schuld des „Badewannen-Mörders“: Selbst Staatsanwaltschaft fordert Freispruch

Manfred Genditzki wurde im August 2022 nach 4912 Tagen aus der Haft entlassen, weil es erhebliche Zweifel daran gibt, dass er den „Badewannen-Mord tatsächlich begangen hat. Er wird unter anderem von Klaus Wittmann aus Ingolstadt vertreten. −Foto: Sven Hoppe/dpa

Saß Manfred Genditzki 13 Jahre lang für einen Mord im Gefängnis, den es nie gegeben hat? Im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern äußert jetzt selbst die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Schuld des Angeklagten und fordert einen Freispruch. Der angeklagte Manfred Genditzki hatte für die mutmaßliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis gesessen. Die Staatskasse sei verpflichtet, ihn dafür zu entschädigen, sagte Staatsanwalt Michael Schönauer am Montag vor dem Landgericht München I. Er finde „die passenden Worte nicht“.„Hat überhaupt eine Tat stattgefunden?“ — das sei die entscheidende Frage, sagte Schönauer. Und diese Frage sei nun einmal nicht zweifelsfrei mit Ja zu beantworten.

Der inzwischen 62 Jahre alte Genditzki, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt.

„Wir rechnen mit einem Freispruch“, hatte Genditzkis Verteidigerin Regina Rick zu Beginn des Prozesses erklärt. Am Freitag könnte das Urteil fallen.

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