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Florian Teichtmeister wurde am Wiener Landesgericht für Strafsachen - nicht rechtskräftig - verurteilt. Der frühere Film- und Burgschauspieler hatte 13 Jahre lang „pornografische Darstellungen Minderjähriger“ gehortet und teilweise bearbeitet.am Dienstag im Landesgericht für Strafsachen in Wien sein Tun in den Jahren 2008 bis 2021.
Immerhin befinde sich der Angeklagte seit rund zwei Jahren in Therapie; in diese Richtung solle es weitergehen. Teichtmeister nahm das Urteil an und kündigte an, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen. Staatsanwältin Kalmar äußerte sich indes nicht und hat nun drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.
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