Zwangssterilisation: Münchner Landgericht verurteilt Arzt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, ein Elternpaar wird ebenfalls bestraft.
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An diesem Donnerstag verurteilte die 20. Große Strafkammer am Landgericht München I den 53-jährigen Arzt unter anderem wegen schwerer sowie versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Auch die Eltern des zum Zeitpunkt der OP 24-Jährigen mussten sich in dem Verfahren verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, Michael K. darum gebeten zu haben, ihren Sohn im Zuge der Leisten-OP auch zu sterilisieren.
In seiner Urteilsbegründung hob das Gericht hervor, dass"definitiv keiner der drei Angeklagten mit krimineller Energie" gehandelt habe, sondern vielmehr in dem"Bewusstsein, nichts Falsches zu tun". Weder Michael K., so Richter Braumandl, noch die mitangeklagten Eltern, die als Betreuer für ihren mittlerweile 31-Jährigen Sohn eingesetzt sind, stünden der"NS-Rassenideologie" nahe.
Zum Prozessauftakt vor zwei Wochen hatte die Mutter des heute 31-Jährigen bei ihrer Vernehmung beteuert, ihr Sohn habe in Gesprächen mit ihr und ihrem Mann immer wieder erklärt, er wolle später einmal keine Familie gründen."Das kann ich nicht. Ich habe genug mit mir selbst zu tun", soll er gesagt haben. Gleichwohl lag Micheal K. keine schriftliche Einwilligung des damals 24-Jährigen für den Eingriff vor.
Neben der verhängten Strafe wies das Gericht den Chirurgen an, eine Fortbildung zum Thema"Ärztliche Aufklärung und Einwilligung" zu besuchen und einen Betrag in Höhe von 10 000 Euro an"Aktion Mensch" zu zahlen. Die Eltern, die K. dazu brachten, ihren Sohn bei der Leisten-OP auch zu sterilisieren, bekamen ebenfalls die Auflage, eine Fortbildung zu machen. Thema:"Rechte und Pflichten von ehrenamtlichen Betreuern".
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