Die Expertenkommission hält die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen für möglich, heißt es im Abschlussbericht. Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen will Enteignungen jedoch weiter juristisch prüfen.
Auf 150 Seiten hat sich eine vom alten Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission mit der Frage beschäftigt, ob große Wohnungsunternehmen vergesellschaftet werden können. Das Ergebnis im Abschlussbericht: Laut dem Gremium ist es rechtlich möglich. Doch der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen will das Thema weiter juristisch prüfen.
"Ich kann heute nicht sagen, wir werden auf jeden Fall klagen", sagt Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW-Landesverbands Berlin/Brandenburg. Man werde das aber für die von möglichen Enteignungen betroffenen Wohnungsunternehmen maßgeblich begleiten, kündigt sie an.Klabe meint, dass durch die Forderung nach Vergesellschaftung der Bau neuer Wohnungen ins Stocken gerate.
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