Wohnungsunternehmen in Berlin: Vergesellschaftungen rechtlich möglich

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Vergesellschaftungen sind zulässig - schlussfolgert eine Expertenkommission in Berlin. Ein Erfolg der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ – und unangenehm für den neuen Bürgermeister Wegner. simonsalesprado berichtet.

. Es sei ein Tag der Hoffnung für Menschen in der Hauptstadt, sagt Carolin Blauth von der"Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen" in das Mikrofon. Man werde nicht aufhören, bis die Stadt denen gehöre, die in ihr leben. Klatschen, mehr Konfetti.

Auf der anderen Straßenseite, im Rathaus, wird wenige Minuten später der Grund zur Freude übergeben: der Abschlussbericht der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin. Wobei der Bericht hier, bei der schwarz-roten Landesregierung, wohl keine großen Glücksgefühle auslösen dürfte.

Aber natürlich bleibt der Bericht, den die Kommission nun vorgelegt hat, schon allein wegen seiner Vorgeschichte politisch. Kern des Volksentscheids ist die Forderung nach der Enteignung von Unternehmen, die mehr als 3000 Wohnungen in der Stadt besitzen.

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