Gabrielle Lebreton sonnte sich oben ohne und musste deshalb eine Kinderplansche verlassen. Sie fühlte sich diskriminiert – und klagt jetzt gegen die Behörden.
Dass Lebreton aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert wurde, stehe außer Frage, sagt ihre Rechtsanwältin Leonie Thum der taz. Die Fachanwältin übernimmt seit Jahren Antidiskriminierungsfälle unter anderem von Stellen wie dem Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin . „Die Diskriminierung ist eindeutig, weil Frau Lebreton ausdrücklich anders behandelt wurde als anwesende Männer, die ihre Oberkörper nicht bekleideten“, so Thum.
Einen Teilerfolg hat Gabrielle Lebreton bereits erzielt: Der Bezirk Treptow-Köpenick hat angekündigt, die Kinderplansche im Sommer mit neuer Hausordnung öffnen. „Badekleidung muss die primären Geschlechtsorgane bedecken.“ Dann folgt der Zusatz: „Das gilt für alle Geschlechter.“ Eine Formulierung nach dem Münchener Vorbild. Auf die Klage hat dies jedoch keinen Einfluss.
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