Auch wenn eine Schwangerschaft ein freudiges Ereignis ist: Nicht immer wollen werdende Mütter diese Nachricht sofort teilen. Was dann am Arbeitsplatz gilt.
Einen Sonderfall gibt es allerdings: Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung gegenüber der Mitarbeiterin aus, muss sie ihm binnen zwei Wochen sagen, dass sie schwanger ist. Denn in diesem Fall greift der besondere Kündigungsschutz in der Schwangerschaft.
Genügt dem Arbeitgeber die mündliche Information über die Schwangerschaft nicht, kann er ein ärztliches Zeugnis oder das Zeugnis einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflegers als Nachweis über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin verlangen.
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