Vorwurf der Apartheid an Israel: Ein Staat, nicht zwei

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Vorwurf der Apartheid an Israel: Ein Staat, nicht zwei
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Im Zusammenhang mit Israel ist immer öfter von Apartheid die Rede. Hintergrund ist eine weitverbreitete postkoloniale Lesart des Nahostkonflikts.

BERLIN taz | Es ist einer der umstrittensten Begriffe im Israel-Palästina-Konflikt: Apartheid. Die Diskussion infolge des jüngsten Berichts von Amnesty International, in dem die Menschenrechtsorganisation Israel auf 280 Seiten „Apartheid gegenüber den Palästinenser*innen“ vorwirft, war also zu erwarten.

In der Debatte wird die Situation in Nahost nur teilweise mit dem einstigen Apartheidssystem in Südafrika parallel gestellt. Men­schen­recht­le­r*in­nen versuchen vielmehr, den Begriff vom südafrikanischen Kontext zu lösen. Hierbei greifen sie auf internationales Recht zurück, in dem Apartheid ein klar definierter Straftatbestand ist.

Unterschiedliche Rechtssysteme Die Hoffnung auf zwei friedlich koexistierende Staaten verblasste vor dem Hintergrund eines äußerst komplizierten Status quo in Nahost, der in Fachkreisen als „Einstaatenrealität“ diskutiert wird.

Die Einstaatenrealität zeichnet sich dadurch aus, dass Israel die Land- und Seegrenzen sowie die Währungspolitik fast vollständig kontrolliert. Zudem gelten für Menschen in Israel und den palästinensischen Gebieten unterschiedliche Rechtssysteme abhängig von ihrer religiös-ethnischen Zugehörigkeit, dem spezifischen Wohnort und ihrer Staatsbürgerschaft.

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