Über den eigenen Tod wollen sich die wenigsten Gedanken machen. Mit einem Testament sollten vor allem Rentner die Vorsorge jedoch rechtzeitig regeln.
Wer auch als Rentner seine Erbfolge selbst festlegen möchte, sollte ein Testament aufsetzen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Verfügung über das eigene Vermögen, die im Falle des Todes wirksam wird. In der Regel muss ein Testament handschriftlich, eigenhändig und lesbar verfasst werden. Auf dem Testament sind verschiedene Angaben des sogenannten Erblassers immens wichtig, andernfalls kann es seine Gültigkeit verlieren.
Verbraucher können ein Testament aufsetzen, um die Erbfolge zu bestimmen – vor allem für Rentner ist das wichtig. © M. Stolt/Imago Kann ein Rentner sein Testament, etwa aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr selbst verfassen, kann er einen Rechtsanwalt oder Notar beauftragen. Dieser stellt sicher, dass das Testament im Sinne des Erblassers verfasst wird. Auch eine Beglaubigung des Testaments beim Notar ist eine Möglichkeit –
. Das Aufsetzen eines Testaments beim Anwalt oder Notar ist jedoch mit Kosten verbunden – gültig ist es bei Einhaltung der Formvorschriften auch ohne diese Wege.Das Schreiben eines Testaments ist vor allem für Rentner wichtig, denen die gesetzliche Erbfolge nicht zusagt. Die besagt, dass zunächst die eigenen Kinder sowie Ehepartner erben. Gibt es diese nicht, geht das Eigentum an die übrige Verwandtschaft.
in Deutschland, der über 18 Jahre alt ist. Wer sein Testament schon mit 16 Jahren verfassen möchte, kann das nur in Anwesenheit eines Notars. Ein Testament wird jedoch wichtiger, je älter man wird.Datum, Ort, voller Name und Unterschrift müssen vorhanden seinAuch wenn es schwerfällt, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, rückt dieser im Alter unweigerlich näher. Verstirbt ein Verbraucher, stehen einige bürokratische Hürden an.
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