Vorschlag vom Justizministerium: Buschmann will Unfallflucht ohne Personenschäden entkriminalisieren

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Bald keine Straftat mehr, sondern eine Ordnungswidrigkeit: Die Unfallflucht soll herabgestuft werden, allerdings nur, wenn keine Personen zu Schaden gekommen sind. Das plant Berichten zufolge das Justizministerium.

Das Bundesjustizministerium will einem Medienbericht zufolge Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Wie aus dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegenden Eckpunkten des von Justizminister geführten Ministeriums hervorgeht, sollen Unfälle mit Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestuft werden, wenn zwar ein Sachschaden, aber kein Personenschaden vorliegt.

Bislang kann die unerlaubte Entfernung Beteiligter vom Unfallort mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Nach den Plänen des Justizministeriums soll diese Regelung künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten. Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, „am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben“, hieß es in dem Papier, welches das Ministerium kurz nach Ostern mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt hatte. Dies gelte „trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung einer gegebenenfalls mitverwirklichten Begleittat“, etwa einer Trunkenheitsfahrt.

Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine „angemessene Zeit“ am Unfallort warten müssen. Als Alternative dazu bringt das Justizministerium nun die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel.

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