Im Völkerrecht kommt es auf die Entsendung von Soldaten an. Waffenlieferungen gelten noch nicht als Kampfhandlung.
BERLIN taz | „Es kann eine Situation geben, in der dann auch die Nato Entscheidungen treffen muss, Putin zu stoppen“, sagte am Freitagmorgen der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz. Werden die westlichen Staaten also Konfliktpartei im Ukrainekrieg? Oder sind sie es das angesichts von Wirtschaftssanktionen und Waffenlieferungen schon?
Mit der UN-Charta von 1945 änderte sich das Völkerrecht fundamental. Seither gilt ein generelles Gewaltverbot zwischen den Staaten. Der Einsatz von Gewalt ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, etwa zur Selbstverteidigung. Um Kriege zu vermeiden, ist die Hürde zur Einstufung eines Staates als Konfliktpartei heute deutlich höher.
Waffenlieferung macht nicht zur Konfliktpartei Zwar haben die Nato-Staaten ganz klar gesagt, dass sie nicht mit Truppen in der Ukraine intervenieren werden. Allerdings beteiligen sich fast alle Nato-Mitglieder – darunter Deutschland – an Waffenlieferungen für die Ukraine. Die Einstufung als Konfliktpartei ist wichtig für die Anwendung des internationalen Kriegsrechts mit seinen besonderen Regeln. Wenn es nicht gelungen ist, den Frieden zu wahren, dürfen die Soldaten der einen Seite die Soldaten der Gegenseite töten und militärische Ziele vernichten. Wer den Krieg angefangen hat, spielt keine Rolle.