Die beiden wegen einer Blockadeaktion am Kohlekraftwerk Jänschwalde verurteilten Klimaaktivisten bleiben in Haft. Dies sei angesichts des Strafmaßes von jeweils vier Monaten Freiheitsentzugs ohne Bewährung und der Tatsache, dass die beiden ihre Personalien nach wie vor nicht angegeben hätten, erforderlich, erklärte der Direktor des Amtsgerichts Cottbus, Michael Höhr, am Freitag laut Mitteilung. Nur mit der Fortdauer der Haft könne das weitere Verfahren gesichert werden.
Höhr wies aber darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Die beiden Verurteilten könnten binnen einer Woche entweder Berufung oder Sprungrevision einlegen.
Im Falle einer Berufung müsste vor dem Landgericht eine neue Verhandlung stattfinden. Bei einer Sprungrevision würde das Oberlandesgericht das Urteil lediglich auf Rechtsfehler untersuchen.Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin
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