STUTTGART (dpa-AFX) - Nach mehreren Verschiebungen wird der Prozess rund um eine Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen Mercedes-Benz fortgesetzt. Bei dem Termin am Donnerstag (10.00
Uhr) handelt sich um die erste Sitzung seit Beginn der Verhandlung im Juli 2022. Grund für die Verschiebungen waren Grundsatz-Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs , die das Gericht zunächst abwarten wollte. Am Donnerstag soll geprüft werden, welche Auswirkungen die neue Rechtsprechung auf das Verfahren hat, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts vorab mitteilte.
Das EuGH-Urteil hatte im März an der bisherigen BGH-Rechtsprechung im Zuge des Dieselskandals gerüttelt. Die Luxemburger Richter hatten die Hürden für Schadenersatz-Ansprüche deutlich heruntergesetzt - und den Dieselsenat in Karlsruhe gezwungen, einen Schritt auf die Verbraucher in Deutschland zuzugehen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 im Zusammenhang mit dem Dieselskandal die Musterfeststellungsklage eingereicht. Im Kern wirft der Verband dem Stuttgarter Autobauer die bewusste Manipulation von Abgaswerten vor und will Schadenersatz für betroffene Kundinnen und Kunden erstreiten. Würde den mehr als 2800 Autobesitzern, die sich der Klage angeschlossen haben, ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen werden, müssten sie dieses noch selbst durchsetzen.
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