Weimar (th) - Ungenügend und irreführend: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat ein von der AfD angestrebtes Volksbegehren zu einer Impfpflicht für
Mit einem Volksbegehren wollte die AfD das Verbot einer Impfpflicht in der Landesverfassung erreichen. Doch die obersten Richter Thüringens haben das Vorhaben nun gekippt - und in ihrer Begründung deutliche Worte gefunden.angestrebtes Volksbegehren zu einer Impfpflicht für unzulässig erklärt. Die AfD wollte mit dem Volksbegehren eine Änderung der Landesverfassung erreichen und dort das Verbot einer Impfpflicht festschreiben.
Unabhängig von der Entscheidung wolle sie herausstellen, dass die Corona-Schutzimpfung freiwillig sei, teilteanschließend mit. "Die Impfung hat vielen Menschen das Leben gerettet. Wir haben gesehen, dass in Regionen mit niedrigerer Impfquote der Anteil schwerer und schwerster Krankheitsverläufe deutlich höher war." Künftig werde es noch stärker darauf ankommen, mit klaren Argumenten vom Nutzen einer Impfung zu überzeugen, um Vorbehalte abzubauen.
Der AfD-Co-Vorsitzende Stefan Möller nannte die Gerichtsentscheidung im Gespräch mit der dpa eine "schwere Enttäuschung". "Der Verfassungsgerichtshof stellt - und folgt dabei offenbar der Landesregierung - an Volksgesetzgebung, Volksbegehren, deutlich höhere Anforderungen als an ein Parlamentsgesetz", sagte der Jurist, der auch Vorsitzender des Justizausschusses im Thüringer Landtag ist.
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