Verdacht auf Waffenverkauf an Lübcke-Mörder - Teil-Freispruch ist rechtens

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Wer dem Mörder von Walter Lübcke die Tatwaffe verkaufte, ist bis heute ungeklärt. Ein Verdächtiger muss sich nicht weiter verantworten – der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil.

Der Prozess um den Erwerb der Tatwaffe durch den späteren Mörder von Walter Lübcke, Stephan E., wird nicht neu aufgerollt. Der verwarf am Mittwoch die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den Teilfreispruch eines Bekannten von E., Elmar J., dem in Paderborn der Prozess gemacht worden war. E. hatte zuvor angegeben, dass J. ihm die Tatwaffe verkauft habe .

Das Landgericht Paderborn sah das aber nicht als erwiesen an und verurteilte J. nur wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe. Dagegen wandte sich die Generalstaatsanwaltschaft an den BGH. Sie wollte das Verfahren neu aufrollen und E. als Zeugen befragen lassen. Das war in Paderborn nicht geschehen, weil er damals noch nicht rechtskräftig verurteilt war und sich auf sein Recht berief, die Aussage zu verweigern.

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