Verbrenner-Aus beschlossen: Aber keine Rechtssicherheit für E-Fuels trotz Einigung

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Kompromiss zum Verbrenner-Aus droht zu platzen: Keine Rechtssicherheit trotz Einigung

zu weiteren exklusiven Informationen der Table.Media Professional Briefings – das Entscheidende für die Entscheidenden in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung und NGOs.Die EU-Kommission schafft mit einem Durchführungsrechtsakt innerhalb der Euro-6-Typgenehmigung eine neue Fahrzeugkategorie für Verbrenner, die ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen betankt werden können.

Anschließend soll die Kommission diese Fahrzeugkategorie über einen delegierten Rechtsakt in die Flottenregulierung integrieren.sich diese für das Erreichen ihrer CO₂-Reduktionsziele anrechnen können. Doch der Kommission fehlt womöglich die rechtliche Grundlage für einen delegierten Rechtsakt. Die Co-Gesetzgeber Europaparlament und Rat müssen der Kommission erlauben, bestimmte Details eines Gesetzes über delegierte Rechtsakte zu klären.

Zudem braucht dieser Prozess Zeit und wird wohl kaum vor der Europawahl im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein. Das Verkehrsministerium selbst geht von Herbst 2024 aus. Die Zusage der Kommission, „E-Fuels only“-Autos notfalls über ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren in die Flottenregulierung zu integrieren, sei allerdings nicht rechtlich bindend, sagt Bloss. Die nächste EU-Kommission müsse sich daran nicht halten.

Ohnehin steht im aktuellen Gesetzestext bereits eine Überprüfung des Gesetzes für 2026 festgeschrieben. Wie weitreichend das Gesetz dann überarbeiten wird, obliegt der nächsten EU-Kommission und dem nächsten EU-Parlament sowie den Mitgliedstaaten.

Fest steht: Die Blockade der FDP ist gelöst. Die EU-Botschafter werden Anfang dieser Woche eine erneute Abstimmung anberaumen, damit die formale Annahme auf Ministerebene beim Energierat am Dienstag noch vollzogen werden kann.

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