Veranstalter ziehen vor Gericht: Verbot für Protestkonzert auf Berliner Stadtautobahn A100

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Veranstalter ziehen vor Gericht: Verbot für Protestkonzert auf Berliner Stadtautobahn A100
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Ein Protestkonzert, das gegen den Ausbau der Stadtautobahn A100 geplant war und auf dieser stattfinden sollte, wurde am Donnerstag von der Berliner Polizei verboten. Die Veranstalter wollen vor Gericht ziehen.

ist nach Angaben der Veranstalter von der Polizei untersagt worden. Das teilte die Musik- und Aktionsgruppe „Lebenslaute“ mit. Zugleich erklärte die Gruppe, dass sie beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen das Verbot gestellt habe.

Das Verwaltungsgericht erklärte, am Freitag über den Antrag entscheiden zu wollen. Die Pressestelle der Berliner Polizei konnte die Absage auf Tagesspiegel-Nachfrage am Donnerstag zunächst nicht bestätigen.

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