Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Einfrieren statt speichern

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Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Einfrieren statt speichern
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Die Erfassung der Daten aller Bür­ge­r:in­nen jederzeit war ein klar unverhältnismäßiges Gesetz. Politisch machbar ist nur die Quick-Freeze-Regelung.

Stellen Sie sich vor, dass die Post auf staatliche Anweisung speichert, wem Sie Briefe schreiben und von wem Sie Briefe erhalten. Oder falls Sie jünger sind und keine Briefe mehr schreiben: Stellen Sie sich vor, dass die Internetfirmen auf staatliche Anordnung speichern, welche Streamingdienste Sie abonniert haben, wann Sie einschalten und wann Sie sich wieder ausloggen.

Das nennt sich Vorratsdatenspeicherung: die Erfassung der Daten aller Bür­ge­r:in­nen für den Fall, dass die Polizei doch mal einzelne Daten brauchen kann. Das Gesetz war so offensichtlich unverhältnismäßig, dass es schon vor der ersten Anwendung von deutschen Gerichten ausgesetzt wurde. Nun hat der Europäische Gerichtshof – völlig absehbar – entschieden, dass das deutsche Gesetz gegen EU-Recht verstößt.

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