+++ EIL +++ Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Lebenslange Haft für früheren syrischen Geheimdienst-Agenten.
Die Bundesanwaltschaft hatte dem Angeklagten Anwar R. Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 und 2012 in der Anfangsphase des syrischen Bürgerkrieges vorgeworfen. Demnach soll der 58-Jährige in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 30 Gefangene seien gestorben.
Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft für den Syrer beantragt - und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der Angeklagte bezeichnete sich als unschuldig. Er habe nicht gefoltert und auch keinen einzigen Befehl dazu erteilt. Im Gegenteil, er habe auch für Freilassungen gefangener Demonstranten des Arabischen Frühlings gesorgt.
Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht erlaubt es, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. Anwar R. und der frühere Mitangeklagte Eyad A. waren nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Folteropfern erkannt und 2019 in Berlin und Zweibrücken festgenommen worden. Eyad A. wurde bereits vom OLG zu viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.
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Lebenslange Haft für syrischen Folter-ChefDie Bundesanwaltschaft wirft Anwar R. Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Der 58-Jährige soll für die Folter Tausender Menschen im syrischen Bürgerkrieg verantwortlich sein. Im weltweit ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien fällt das Koblenzer Oberlandesgericht nun ein Urteil.
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