Die Klage gegen ein Gesetz aus Mecklenburg-Vorpommern ist abgelehnt. Damit darf es eine Pflicht geben, Bürger am Ertrag neuer Windkraftanlagen zu beteiligen. Klimaschutz Klimawandel Von taz-Korrespondent Chr_Rath
FREIBURG taz | Bürger- und Gemeinden dürfen zwangsweise an den Erträgen von Windkraftanlagen beteiligt werden – um so die Akzeptanz der Windräder vor Ort zu steigern. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss zu einem entsprechenden Landesgesetz aus Mecklenburg-Vorpommern .
Gegen dieses Gesetz erhob ein Windkraftbetreiber, der in MV acht neue Windräder bauen wollte, Verfassungsbeschwerde. Die „Zwangskollektivierung“ greife unverhältnismäßig in seine Berufsfreiheit ein. Außerdem werde die Windkraft diskriminiert, weil andere unbeliebte Vorhaben, etwa Schweinezuchtanlagen, nicht gezwungen werden, Bürger und Gemeinden finanziell zu beteiligen.
Gegen die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs spreche auch nicht, so das Gericht, dass die Windräder in Mecklenburg-Vorpommern nur einen sehr kleinen Teil zum globalen Klimaschutz beitragen. Denn bei dem Landesgesetz handele es um ein „Pilotprojekt“, und nach der verfassungsrechtlichen Klärung könnten weitere Bundesländer folgen.
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