Übers Internet verkaufte ein 53-Jähriger zwei Designerhandtaschen, die doch nicht ganz so echt waren. Bei der Rückabwicklung kam es zu Problemen: Der Käufer wollte sein Geld persönlich zurücknehmen, der Verkäufer wollte lieber überweisen.
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bers Internet verkaufte ein 53-Jähriger zwei Designerhandtaschen, die doch nicht ganz so echt waren. Bei der Rückabwicklung kam es zu Problemen: Der Käufer wollte sein Geld persönlich zurücknehmen, der Verkäufer wollte lieber überweisen. Da die beiden Männer nicht zusammenkamen, folgte eine Anzeige und Richter Erhard Neubauer musste am Hollabrunner Bezirksgericht schlichten.
Begonnen hatte alles damit, dass der Mann aus dem Land um Hollabrunn seiner Frau eine Freude machen wollte. Er kaufte auf einem Flohmarkt zwei Designerhandtaschen. Seiner Frau gefielen diese allerdings nicht und so verkaufte der 53-Jährige diese über die Plattform „willhaben“ wieder. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei den Taschen um Fälschungen handelte.
Das Opfer habe zunächst eine und einige Wochen später die zweite Handtasche erworben. „Nach dem Kauf der zweiten Tasche hat er mich darauf hingewiesen, dass es sich um Plagiate handelt.“ Darum wurde ausgemacht, dass der Käufer die Taschen zurückschickt und der Verkäufer das Geld zurücküberweist. Jedoch: „Er wollte sich mit mir zur Übergabe persönlich treffen, aber das wollte ich nicht.
_Plus Bezirkgericht Hollabrunn Designerhandtaschen
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