Die Runfunkkommission der Länder hat sich auf einen Entwurf der Auftragsreform für ARD und ZDF geeinigt. Unterhaltung bleibe demnach ein 'wichtiger Teil' des Programms, müsse aber 'dem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen'.
Unterhaltung soll"öffentlich-rechtlichem Profil entsprechen"Die Runfunkkommission der Länder hat sich auf einen Entwurf der Auftragsreform für ARD und ZDF geeinigt. Unterhaltung bleibe demnach ein"wichtiger Teil" des Programms, müsse aber"dem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen".Die Diskussion über eine Neufassung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags hat einen weiteren Zwischenschritt erreicht.
Bei der Neufassung des Auftrags geht es weder um Fragen der Beitragshöhe, noch um konkrete Programminhalte - beide Dinge ergeben sich aber aus dem Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen, an dieser Stelle kann die Politik also ansetzen, um in beiderlei Hinsicht Einfluss zu nehmen.
In der Diskussion war zuletzt vor allem noch die Frage, wie es die Öffentlich-Rechtlichen künftig mit dem Thema Unterhaltung halten sollen. Während die Einen darauf drängen, dieses Feld den Privaten zu überlassen, warnen Andere dringend vor einem solchen Schritt, weil damit die Möglichkeit der Öffentlich-Rechtlichen insgesamt beschnitten würden, ein großes Publikum zu erreichen.
Im Entwurf der Auftragsreform heißt es nun, dass Unterhaltung weiterhin ein wichtiger Teil des Auftrags bleiben solle, allerdings hat man sich nun offenbar auf die Formulierung geeinigt, dass diese"dem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen" müsse - das lässt viel Interpretationsspielraum zu und dürfte in der Zukunft noch zu einigen Diskussionen führen. URL zu diesem Artikel: https://www.dwdl.