Berlin - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hofft auf ein Grundsatzurteil, das Mietern den Weg zum eigenen Balkonkraftwerk erleichtern soll. Sie unterstützt
© Jens Büttner/dpa/SymbolbildDie Deutsche Umwelthilfe hofft auf ein Grundsatzurteil, das Mietern den Weg zum eigenen Balkonkraftwerk erleichtern soll. Sie unterstützt die Klage eines Paars aus Kiel, dessen Hausverwaltung die Anbringung einer Balkon-Solaranlage nach DUH-Angaben"mit unsachlichen und überzogenen Forderungen" untersagt hat, wie die Organisation am Donnerstag in Berlin mitteilte.
erleichtern soll. Sie unterstützt die Klage eines Paars aus Kiel, dessen Hausverwaltung die Anbringung einer Balkon-Solaranlage nach DUH-Angaben "mit unsachlichen und überzogenen Forderungen" untersagt hat, wie die Organisation am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die Hausverwaltung habe von ihm und seiner Partnerin unter anderem ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und die Prüfung der gesamten Hauselektrik verlangt, berichtete der Kläger Matthias Weyland. Damit würde sich das Projekt nicht mehr rentieren.
Der Rechtsstreit werde Klarheit bringen, welche Anforderungen an Mieter bei der Anbringung eines Solarmoduls gestellt werden können oder eben auch nicht, erklärte Metz. Die Bundesregierung arbeitet unter Federführung des Justizministeriums derzeit an einem Gesetzentwurf, der Mieterinnen und Mietern den Weg zur Solaranlage auf dem Balkon erleichtern soll. Dieser geht aus DUH-Sicht jedoch nicht weit genug.
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