Der Mann, der seinen kleinen Sohn vor zehn Jahren umgebracht haben soll, legt vor dem Prozess zwei unterschiedliche Geständnisse ab. Im Prozess schweigt er. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Jetzt soll das Urteil gesprochen werden.
Schwerin - Im Prozess um den Tod eines kleinen Jungen vor zehn Jahren soll am Landgericht Schwerin am Montag das Urteil über den Vater gesprochen werden. Die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Ende der Hauptverhandlung könnten kaum weiter auseinanderliegen: Die Anklagebehörde fordert lebenslange Haft wegen Mordes für den 50-Jährigen. Die Nebenklage hat sich dem angeschlossen.
Es ist ein Fall mit vielen Fragezeichen - auch noch zehn Jahre nach dem Tod des Zweijährigen. Sein Vater soll den Jungen im Januar 2013 getötet haben, weil er Auswanderungsplänen nach Spanien im Weg gestanden habe, so die Anklage. Seit Mitte Mai steht der Mann vor Gericht. Die Ehefrau des Angeklagten, Mutter der beiden gemeinsamen Kinder, hatte ihren Mann knapp acht Jahre nach der mutmaßlichen Tat angezeigt. Wiederum zwei Jahre später stellte sich der Vater, nachdem er von der Staatsanwaltschaft informiert wurde, dass gegen ihn ermittelt wird. Er lebte inzwischen getrennt von seiner Frau in der Schweiz.
Bei der Polizei gab der Vater an, er sei mit dem Jungen in einen Wald gefahren und habe ihm im Kindersitz im Auto eine Decke auf das Gesicht gedrückt. Danach habe er das tote Kind im Wald unter Zweigen und Ästen versteckt. Allerdings schrieb der Vater - vermutlich nur wenige Wochen nach der Tat - für seine Frau eine andere Version auf. Demnach erstickte er den Sohn außerhalb des Autos mitten im Wald. Vor Gericht schwieg der Angeklagte zum Tatvorwurf bis zuletzt.
Die Mutter berichtete 2020 bei der Polizei, ihr Mann habe behauptet, den Kleinen zu den Großeltern gebracht zu haben, weil der Umzug nach Spanien für ihn zu anstrengend erschien. Erst als der Vater drei Wochen später die Leiche nach Spanien geholt habe, habe sie vom Tod ihres Kindes erfahren. Über Jahre habe ihr Mann gedroht, ihr und dem anderen Sohn etwas anzutun, falls sie zur Polizei gehen würden.
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