In eigener Sache zu unserer Rammstein-Berichterstattung: Wir machen den Beschluss des Landgerichts Hamburg dazu transparent und erklären unsere Sicht darauf.
den Beschluss des Gerichts vom 14. Juli 2023, um Transparenz herzustellen. Außerdem finden Sie hier die Sicht des SPIEGEL auf die Dinge:
Das Landgericht hält ausdrücklich fest, dass wir durch mehrere eidesstattliche Versicherungen glaubhaft gemacht haben, »dass die Teilnehmerinnen dieser Partys von dem Antragsteller selbst nach Sex gefragt wurden und dass es auch zu Sex mit den Teilnehmerinnen gekommen ist, dass dieser unstreitig in einer eigens dafür vorgehaltenen Vorrichtung hinter/unter der Bühne mit Teilnehmerinnen der Row Zero Sexualkontakte hatte«.
Die Anwälte von Till Lindemann, der im Übrigen für seine Version der Geschehnisse keine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, sagen, dass unser Text die Intimsphäre Ihres Mandanten verletzt habe. Das Landgericht Hamburg sieht das – wie wir – anders und begründet ausführlich, warum das nicht so ist. Darauf, dass die Vorwürfe nicht die Intimsphäre verletzen, können sich nun auch andere Medien berufen.
Gegen das ergangene Teil-Verbot werden wir uns nun umfassend zur Wehr setzen, wir haben bereits Widerspruch eingelegt. Insgesamt befindet sich das Verfahren ohnehin in einem Frühstadium, es ist noch nicht einmal in erster Instanz abgeschlossen. Nach dem von uns eingelegten Widerspruch wird voraussichtlich in einigen Wochen überhaupt eine erste mündliche Verhandlung stattfinden. Aller Voraussicht nach folgen darauf mehrere Instanzen, sowohl im Eil- als auch im Hauptsacheverfahren.
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